aktuelle Bauleitplanungsverfahren

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Egling hat in seiner Sitzung am 05.04.2022 gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes für den geplanten Bebauungsplanes Nr. 50 „Pater-Paulus-Weg“, Gemarkung Deining beschlossen. Das Planverfahren wird im Regelverfahren durchgeführt. Die Aufstellung findet im Parallelverfahren zur geplanten Bebauungsplanverfahren statt.

Das Planungsgebiet liegt östlich der Ortsstraße Pater-Paulus-Weg im Orsteil Deining.                                      

Ziel der Planung ist es, den derzeit unbeplanten Außenbereich planungsrechtlich als Wohnbaufläche zu sichern und eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu ermöglichen.

In der Sitzung vom 16.04.2024 hat der Gemeinderat den Entwurf zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes zum  Bebauungsplanes Nr. 50 „Pater-Paulus-Weg“, Gemarkung Deining gebilligt und für die Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) bestimmt.

Folgende Unterlagen liegen vor:

-        Entwurf und Begründung in der Fassung vom 27.02.2024

Der Entwurf zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes zum Bebauungsplanes Nr. 50 „Pater-Paulus-Weg“, Gemarkung Deining in der Fassung vom 27.02.2024 mit Begründung, liegt in der Zeit vom

29.04. – 31.05.2024

in der Gemeinde Egling Rathausstraße 2,82544 Egling öffentlich aus.

Zudem sind die Unterlagen im Internet unter www.egling.de im oben angegebenen Zeitraum einsehbar.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) bei der Gemeinde Egling, Bauamt, Erdgeschoss, Rathausstraße 2, 82544 Egling vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls unter www.egling.de öffentlich ausliegt.

2024-04-18; 18. Änd FNP PaterPaulusWeg; Bek § 3 II.pdf

240227 Pater-Paulus-Weg Deining FNP.pdf

2024-02-27; 18 .Änd FNP Begründung Entwurf.pdf

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Egling hat in seiner Sitzung am 05.04.2022 gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 50 „Pater-Paulus-Weg“, Gemarkung Deining beschlossen. Das Planverfahren wird im Regelverfahren durchgeführt. Die Aufstellung findet im Parallelverfahren zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes statt.

Das Planungsgebiet liegt östlich der Ortsstraße Pater-Paulus-Weg im Orsteil Deining.  

Ziel der Planung ist es, den derzeit unbeplanten Außenbereich planungsrechtlich als Wohnbaufläche zu sichern und eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu ermöglichen.

In der Sitzung vom 16.04.2024 hat der Gemeinderat den Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 50 „Pater-Paulus-Weg“, Gemarkung Deining gebilligt und für die Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) bestimmt.

Folgende Unterlagen liegen vor:

-        Entwurf, Begründung und naturschutzrechtlicher Eingriffsregelung in der Fassung vom 27.02.2024

-        Niederschlagswasserbeseitigungskonzept vom 16.01.2024

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 50 „Pater-Paulus-Weg“, Gemarkung Deining in der Fassung vom 27.02.2024 mit Begründung, liegt in der Zeit vom

29.04. – 31.05.2024

in der Gemeinde Egling Rathausstraße 2,82544 Egling öffentlich aus.

Zudem sind die Unterlagen im Internet unter www.egling.de im oben angegebenen Zeitraum einsehbar.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) bei der Gemeinde Egling, Bauamt, Erdgeschoss, Rathausstraße 2, 82544 Egling vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls unter www.egling.de öffentlich ausliegt.

2024-04-18; BPlan Nr. 50 PaterPaulusWeg; Bek § 3 II.pdf

240227 Pater-Paulus-Weg Entwurf.pdf

2024-02-27 BPlan Nr. 50 Pater-Paulus-Weg Begründung.pdf

1162 W_KO_Plan 1_LP_2024-01-16.pdf

Öffentliche Auslegung mit Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange gemäß Belange gemäß § 13 BauGB i.V. mit § 3 Abs. 2 BauGB.

Der Gemeinderat der Gemeinde Egling hat in seiner Sitzung am 17.10.2023 den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 Ortsteil Deining „Moostraße“, Gemarkung Deining in der Fassung vom 02.04.2024 gebilligt und für die Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 13 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 13 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB) bestimmt.

Die Satzung betrifft den in der Planskizze umgrenzten Bereich, südöstlich der St 2072 (Alte Tölzer Straße) und wird durchgrenzt durch die Moostraße (St 2072), am südlichen Ortrand des Ortsteiles Deining, welche das Ziel hat, eine maßvolle und zukunftsträchtige Innenentwicklung zu gewährleisten und Wohnraum zu schaffen.

Die Änderung des bestehenden Bebauungsplanes wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Damit entfallen die Verpflichtung zur Umweltprüfung gem. § 2 Abs.4 BauGB, die Angaben nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB über die verfügbaren umweltbezogenen Informationen und die zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB. Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass Beeinträchtigungen der FFH- oder der Vogelschutzrichtlinie zu erwarten sind oder UVP-pflichtige Vorhaben begründet werden.

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr.1 BauGB abgesehen.

Die Unterlagen umfassen:

•           Satzungstext mit Planzeichnung zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 Ortsteil Deining „Moostraße“, Gemarkung Deining in der Fassung vom 02.04.2024

•           Begründung zum Entwurf der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 Ortsteil Deining „Moostraße“, Gemarkung Deining in der Fassung vom 02.04.2024

Der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes liegt in der Zeit vom

29.04. – 31.05.2024

in der Gemeinde Egling, Rathausstraße 2,82544 Egling öffentlich aus. Zudem sind die Unterlagen im Internet unter www.egling.de im oben angegebenen Zeitraum einsehbar.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) bei der Gemeinde Egling, Bauamt, Erdgeschoss, Rathausstraße 2, 82544 Egling vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls unter www.egling.de öffentlich ausliegt.

2024-04-18; BPlan Nr. 29; 2. Änd; Bek § 3 II.pdf

B-Plan Nr.29_Gemeinde Egling_2.Änderung_Entwurf 4.pdf

Nr. 29 OT Deining_Gemeinde Egling_Begründung_2. Änderung (002).pdf

Der Gemeinderat Egling hat in seiner Sitzung am 27.02.2024 die 1. Änderung des Bebauungsplan
Nr. 34 „Am Wasserhaus“, Gemarkung Egling in der Fassung vom 30.11.2023 als Satzung beschlossen.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung; Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in im Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, in der Gemeinde Egling, Bauamt, Erdgeschoss, Rathausstraße 2, 82544 Egling während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach

1.     eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.     eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,

3.     nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und

4.     nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

2024-03-18; BPlan Nr. 34 Am Wasserhaus; 1. Änd; Bek § 10 III.pdf

2023-11-30; BPlan Nr. 34; 1. Änd Am Wasserhaus.pdf

2024-03-18; BPlan Nr. 34 Am Wasserhaus; 1. Änd; Begründung.pdf

Der Gemeinderat der Gemeinde Egling hat in seiner Sitzung am 27.02.2024 die 2. Änderung der Außenbereichssatzung „Hornstein süd“, Gemarkung Deining in der Fassung vom 22.09.2023 als Satzung beschlossen.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Einbeziehungssatzung in Kraft.

Jedermann kann die Satzung mit der Begründung in der Gemeinde Egling, Bauamt, Erdgeschoss, Rathausstraße 2, 82544 Egling während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach

1.     eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.     eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,

3.     nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und

4.     nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

2024-03-18; ABS Hornstein süd; 2. Änd. Bek. § 10 III.pdf

2023-09-22; ABS Hornstein süd; 2. Änd.pdf

2024-03-18; ABS Hornstein süd; Begründung.pdf

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch wurde in der Zeit vom 26.10.2023 - 15.01.2024 durchgeführt.

Die übersandten Stellungnahmen und Fragebögen werden dem Gemeinderat zur Abwägung und Entscheidung im Rahmen des Planungsverfahrens vorgelegt. Über die Entscheidung des Gemeinderates erhalten  alle Personen, welche einim Anschluss eine schriftliche Rückmeldung.

Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund der Vielzahl an Anträgen und Stellungnahmen zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes, nicht vor Mitte des Jahres 2024 mit einer Entscheidung des Gemeinderates zu rechnen ist.

Hier finden Sie die datenschutzrechtliche Information zu Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

DatenschutzrechtlicheInformationspflichtBauleitplanung (1).pdf