Bekanntmachung zur Widmung eines öffentlichen Feld- und Waldweges

Öffentliche Bekanntmachungen

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes

1.    Straßenbeschreibung

Straßenbezeichnung: Nr. 61 - Filzweg
Stadt/Gemeinde: Egling;
Landkreis: Bad Tölz-Wolfratshausen;
Widmungsbeschränkung: keine
Flurnummern: 549, 549/2, Gemarkung Egling; 
Anfangspunkt: bei Fl.Nr. 776/4; 
Endpunkt: Einmündung in St 2072 bei südlicher Grundstücksgrenze Fl.Nr. 550/2; 
Länge:   0,431 km;
Baulastträger: die jeweiligen Eigentümer der Fl.Nrn. 550, 749, 775, 775/1, 776, 750, 548; Gem. Egling 


2.         Verfügung

Der unter 1. bezeichnete Weg ist als öffentlicher Feld- und Waldweg zu widmen

Die Verfügung ergeht auf Grund des Gemeinderatsbeschlusses vom 19.11.2024, VO/2024/BA/902.

3.         Wirksamwerden

Wirksamwerden der Verfügung: 10.12.2024
Tag der Verkehrsübergabe: 09.05.2022
Tag der Ingebrauchnahme für neuen Verwendungszweck: 09.05.2022
 

Begründung:

Der nicht ausgebaute Feldweg wurde verlegt. Die Widmung wird entsprechend der tatsächlichen Verhältnisse angepasst. Der unter 1. bezeichnete Weg ist als öffentlicher Feld- und Waldweg zu widmen
Die Verfügung ergeht auf Grund des Gemeinderatsbeschlusses vom 19.11.2024, VO/2024/BA/902. 

Die Verfügung kann in der Zeit vom 10.12.2024-31.01.2025, während der allgemeinen Öffnungszeiten, in der Gemeinde Egling, Rathausstraße 2, 82544 Egling, Zimmer 7, Frau Magerl eingesehen werden.