Wahlen

Europawahl 2024 - Wahl des Europäischen Parlaments am 09.06.2024

Allgemeine Informationen

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden alle fünf Jahre in jedem Mitgliedsstaat gewählt. Die Europawahl ist eine in der Europäischen Union alle fünf Jahre stattfindende allgemeine, unmittelbare, freie und geheime Wahl, bei der die Abgeordneten des Europäischen Parlaments bestimmt werden.

Für die Teilnahme an der Europawahl gelten für Unionsbürgerinnen und -bürger die gleichen Zulassungsbedingungen wie für Deutsche: Voraussetzung für die Wahlteilnahme in Deutschland ist, dass sie

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind,
  • seit mindestens drei Monaten
  •       a) in der Bundesrepublik Deutschland oder
  •       b) in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
  • eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

In Deutschland lebende EU-Bürger müssen sich entscheiden, ob sie an ihrem Wohnsitz in Deutschland oder in ihrer Heimat wählen möchten.

Rechtsgrundlagen für das Wahlverfahren in Deutschland sind die betreffenden Regelungen im europäischen Unionsrecht, das Europawahlgesetz mit dem zum Teil entsprechend anzuwendenden Bundeswahlgesetz sowie die Europawahlordnung. Auf Deutschland entfallen 96 Abgeordnete. Diese werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen eines reinen Verhältniswahlsystems. Jeder Wähler hat eine Stimme für eine von einer Partei oder seiner sonstigen politischen Vereinigung aufgestellte Liste. Die Reihenfolge der Kandidaten auf der Liste kann von den Wählern nicht verändert werden. Direktwahlkreise gibt es nicht. Die Sitzberechnung erfolgt nach dem bundesweiten Stärkeverhältnis der auf die Listenwahlvorschläge entfallenden Stimmen. Eine Sperrklausel wie bei Bundestags- oder Landtagswahlen gibt es bei der Europawahl nicht.

Informationen über das Europäische Parlament

https://www.europarl.europa.eu/portal/de

Mehr über die Europawahl erfahren

https://elections.europa.eu/de/how-elections-work/

https://www.statistik.bayern.de/wahlen/europawahlen/index.html

Als Wahlhefer / Wahlhelferin mithelfen

Am 9. Juni 2024 findet die 10. Direktwahl des Europäischen Parlaments statt.

Dann sind wieder alle Wahlberechtigten aufgefordert ihre Stimmen abzugeben und ihre Vertreter zu wählen. In der Gemeinde Egling wird es wieder sieben Wahlbezirke und fünf bis sieben Briefwahlbezirke geben. Bei den letzten Wahlen zeigte sich eine insgesamt hohe Wahlbeteiligung, gerade bei den Briefwahlen. Wir suchen deshalb wieder Personen, die sich am Wahltag ehrenamtlich als Wahlhelfer engagieren möchten. Die Wahlhelfer begleiten in einem Wahllokal den Ablauf der Wahlhandlung und zählen das Wahlergebnis des Stimmbezirks aus. Der Wahlvorstand besteht in der Regel aus sechs bis sieben Mitgliedern, darunter sind auch immer bereits erfahrene Personen. Wer als Wahlhelfer tätig ist, erhält ein sog. Erfrischungsgeld. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Je nach Funktion wird das nötige Wissen in einer Schulung vermittelt.

Wer sich für die Tätigkeit als Wahlhelfer interessiert oder noch Fragen hat, kann sich bei Frau Johanna Deißer unter der Tel. Nr. 08176 / 9312-19 bzw. unter einwohnermeldeamt(at)egling.de melden.

Meldung als freiwilliger Wahlhelfer (4514)

Die nächsten Wahlen in Bayern

  • Bundestag im Herbst 2025
  • Gemeinderat und Kreistag im Frühjahr 2026