aktuelle Bauleitplanungsverfahren

Die Gemeinde Egling weist mit Bekanntmachung vom 16.05.2024 darauf hin, dass die Bekanntmachungen zu Bauleitplanverfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) für Flächennutzungspläne, Bebauungspläne und Satzungen, auf der Homepage der Gemeinde Egling unter www.egling.de und im Schaukasten der Gemeinde Egling veröffentlich werden.

Darüberhinaus kann jedermann die Unterlagen zu den Bauleitplanverfahren in der Gemeinde Egling, Bauamt, Erdgeschoss, Rathausstraße 2, 82544 Egling während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

2024-05-17; Bekanntmachung Bauleitplanung - Aushang.pdf

Bekanntmachung über die Aufstellung eines Bebauungsplan Nr. 51 „Kreuzstraße süd“, Gemarkung Egling 
gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Egling hat am 17.09.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, für das Gebiet am südlich der Ortsstraße Kreuzstraße im Ortsteiles Egling, Gemarkung Egling einen einfachen Bebauungsplan, mit dem Ziel zur Schaffung von Wohnbauflächen, aufzustellen.

Der Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Gemeinde Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen und Gelegenheit zu Äußerung und Erörterung geben. Nach Erstellung des Planentwurfes wird er samt Begründung öffentlich ausgelegt. Hierauf wird durch Bekanntmachung hingewiesen werden.

2024-09-24; BPlan Nr. 51 Kreuzstraße süd; Bek § 2 Abs. 1 BauGB Aufstellung.pdf

Bekanntmachung über öffentliche Auslegung mit Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange gemäß Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Der Gemeinderat der Gemeinde Egling hat in seiner Sitzung am 17.09.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 51 „Kreuzstraße süd“, Gemarkung Egling beschlossen. Der Entwurf der Planung in der Fassung vom 17.09.2024 wurde vom Gemeinderat gebilligt und für die Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) bestimmt.

Die Satzung umfasst das Gebiet südlich der Kreuzstraße im Ortsteil Egling. Ziel der Änderung ist es die Nutzbarkeit der Grundstücke am nordwestlichen Ortsrand sowie deren landschaftsgerechte Ortsrandeingrünung abschließend festzulegen. Zugleich wird das Ortsbild im Planbereich in seiner Eigenart bewahrt, indem die Gemeinde in die Satzung die gemeindliche Ortsgestaltungssatzung nachrichtlich übernimmt.

Die Erstellung erfolgt als einfacher Bebauungsplan nach § 30 Abs. 3 BauGB, daher wird die Zulässigkeit von Vorhaben weiterhin über § 34 Abs. 1 BauGB beurteilt.

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen, da diese bereits im Zuge des Auslegungs- und Beteiligungsverfahrens im Feb./März 2024 durch den Entwurf der geplanten Eingeziehungssatzung erfolgte.

Für die Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) liegen nachfolgende Unterlagen und umweltbezogenen Informationen vor:

Die Unterlagen umfassen:

•           Satzungstext mit Planzeichnung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 51 „Kreuzstraße süd“, Gemarkung Egling in der Fassung vom 17.09.2024

•           Begründung mit Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 51 „Kreuzstraße süd“, Gemarkung Egling in der Fassung vom 17.09.2024

•           Umweltbezogene Informationen (Auszug aus dem Umweltbericht):

Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 17.09.2024 mit Begründung und Umweltbericht liegt in der Zeit vom

02.10.2024.-07.11.2024

in der Gemeinde Egling, Rathausstraße 2,82544 Egling öffentlich aus. Zudem sind die Unterlagen im Internet unter www.egling.de im oben angegebenen Zeitraum einsehbar.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) bei der Gemeinde Egling, Bauamt, Erdgeschoss, Rathausstraße 2, 82544 Egling vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutz-gesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls unter www.egling.de öffentlich ausliegt.

2024-09-24; BPlan Nr. 51 Kreuzstraße süd; Bek § 3 Abs. 2 BauGB Auslegung.pdf

2024-08-12 BBP_Nr. 51Kreuzstrasse_Sud_Satzung.pdf

2024-08-12;BGR_BPL 51_Kreuzstrasse_Sud_.pdf

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch wurde in der Zeit vom 26.10.2023 - 15.01.2024 durchgeführt.

Die übersandten Stellungnahmen und Fragebögen wurden dem Gemeinderat zur Abwägung und Entscheidung im Rahmen des Planungsverfahrens vorgelegt. Über die Entscheidung des Gemeinderates erhielten im August 2024  alle Personen eine schriftliche Rückmeldung zur Entscheidung des Gemeinderates.

Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund der Vielzahl an Anträgen und Stellungnahmen zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes, nicht vor Ende des  Jahres 2024 mit einer erneuten Auslegung des Planungsentwurfes zu rechnen ist.

Hier finden Sie die datenschutzrechtliche Information zu Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

DatenschutzrechtlicheInformationspflichtBauleitplanung (1).pdf