Bisher hatten Kommunen ein geringes Mitspracherecht, wenn es um die Standortfindung für Mobilfunksendeanlagen geht. Kommunen sind bei diesem Thema zwar die Rolle des ersten Ansprechpartners für die Bürgerinnen und Bürger, haben aber aufgrund der Gesetzeslage nur sehr begrenzt Einfluss auf die Netzgestaltung.
Mittlerweile ermöglichen eine Reihe von Urteilen Kommunen neben der Berücksichtigung der Belange des Orts- und Landschaftsbildes endlich auch gesundheitliche Vorsorgeplanung zu betreiben. So können Standorte von Mobilfunksendeanlagen so ausgewählt werden, dass sensible Bereiche und vor allem Wohngebiete geringer belastet werden, als dies nach den derzeit noch geltenden Grenzwerten der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung zulässig wäre.
In Verantwortung für seine Bürger hat die Gemeinde auch angesichts des zu erwartenden Ausbaus im Bereich des Mobilfunks das Ingenieurbüro funktechanalyse, vertreten durch Herrn Hans Ulrich, Dipl.-Ing., aus München beauftragt, ein Standortkonzept mittels einem Immissionsgutachten zu erstellen
Das Ziel war es, ein für die Mobilfunkversorgung zwar ausreichendes, aber von der Strahlenbelastung her minimiertes Versorgungsnetz zu erhalten. Wenn die Gemeinde keinen geeigneten Standort zur Verfügung stellt, ist es den Betreibern möglich, genehmigungsfreie Anlagen an weniger geeigneten Standorten zu installieren.
Das Mobilfunkversorgungskonzept widmete sich zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung in derzeit schlecht versorgten Gebieten der Gemeinde, wie Neufahrn, Deining und Thanning.
Das Immissionsgutachten wurde öffentlich am 20.04.2021 allen Bürger und Bürgerinnen vorgestellt. Es wurde im Vorfeld – vor der öffentlichen Gemeinderatssitzung – ein Presse-Informations-Gespräch geführt. Dadurch wurde auch der Termin der öffentlichen Vorstellung, des Gutachtens, in der lokalen Presse bekanntgegeben. Die Vorstellung fand aus aktuellen Anlass (Abstandsregeln) bewusst in einem großen Raum (Turnhalle Grundschule Egling) statt.
Zusätzlich wurde eine Übertragung per Video-Stream ermöglicht. Ca. 290 Zuschaltungen hatten dies genutzt.
Mobilfunk-Immissionsgutachten vom 29.03.2021: Mobilfunk-Immissionsgutachten.pdf
Der Gemeinderat fasste anschließend in der Sitzung folgenden Beschluss:
Vom Sachvortrag über das Immissionsgutachten „Mobilfunk im Bereich Egling“ von Herrn Hans Ulrich, Ingenieurbüro Funktechanalyse München nimmt der Gemeinderat Kenntnis.
Als Grundstückseigentümer erklärt die Gemeinde Egling ihre Zustimmung zur Aufstellung eines Mobilfunkmastes (W02s+) auf der Flurnummer 797 Gemarkung Deining, unter der Voraussetzung einer Vertragsgestaltung, welche die zukünftige Genehmigungserfordernis bei technischer Aufrüstung sicherstellt. Der Vertrag wird dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt. Der Sendemast muss eine Höhe von 40 Meter aufweisen. Ein Betonmast wird gefordert.
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Mobilfunkmastes (A08s) auf der Flurnummer 790 Gemarkung Thanning (Privatfläche) wird erteilt. Die Vertragsgestaltung, ist inhaltlich gleich zu setzen, wie beim Vertrag mit der Gemeinde Egling. Der Sendemast muss eine Höhe von 30 Meter aufweisen. Ein Betonmast wird gefordert.