Gerne möchten wir Sie um Terminvereinbarungung für die Bauberatung bitten.
Seit dem 01.11.2021 haben Sie die Möglichkeit, Ihren Bauantrag digital mit Hilfe der Online-Assistenten zu stellen. Die digitale Einreichung kann nur durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser erfolgen. Dieser muss sich über das BayernPortal einmalig eine sog. BayernID zuweisen lassen und kann sich damit – vergleichbar einer virtuellen Unterschrift – bei Einreichung von Anträgen ausreichend authentifizieren. Die Einreichung erfolgt ausschließlich über die im BayernPortal bereit stehenden digitalen Antragsformulare, den sog. Online-Assistenten. Natürlich können Sie Ihren Antrag auch weiterhin in Papierform stellen. Es gibt keine Pflicht zur digitalen Antragseinreichung.
Fast alle Anträge werden zuerst im Landratsamt eingereicht. Bei digital eingereichten Anträgen geschieht die Einreichung automatisch über das BayernPortal. Papieranträge bitten wir an das Landratsamt Bad Tölz – Wolfratshausen, Professor-Max-Lange-Platz 1, 83646 Bad Tölz, zu senden oder dort abzugeben. Die Gemeinden werden dann im ersten Schritt durch das Landratsamt über Ihren Antrag informiert und am Verfahren beteiligt. Das Einvernehmen der Gemeinde zum Bauantrag ist wie gehabt unbedingte Genehmigungsvoraussetzung.
FAQ Digitaler Bauantrag LRA Bad Toelz-Wolfratshausen.pdf
Bauantragsformulare - Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Alle Bebauungspläne, sowie Einbeziehungs- und Außenbereichssatzungen finden Sie hier im Geoportal für den Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen
Weitere für den Bauantrag wichtige Satzungen:
Ortsgestaltungssatzung (OGS).pdf
Ortsgestaltungssatzung (OGS) - Anlage zur Satzung.pdf
Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe der Gemeinde Egling.pdf
Spätester Abgabetermin | Sitzungstermin |
---|---|
28.12.2023 | 16.01.2024 |
08.02.2024 | 27.02.2024 |
05.03.2024 | 22.03.2024 (Bauausschuss) |
25.03.2024 | 16.04.2024 |
25.04.2024 | 14.05.2024 |
24.05.2024 | 11.06.2024 |
04.07.2024 | 23.07.2024 |
29.08.2024 | 17.09.2024 |
19.09.2024 | 08.10.2024 |
31.10.2024 | 19.11.2024 |
21.11.2024 | 10.12.2024 |
Später eingegangene und unvollständige Bauanträge können erst bei Vollständigkeit der Unterlagen in der darauffolgenden Gemeinderatssitzung behandelt werden.