Kommunale Personalangelegenheiten; Informationen

Die Personalverwaltung (dazu zählen z. B. Personalgewinnung, Personalbetreuung, Personalentwicklung sowie Stellenbewirtschaftung) ist eine zentrale interne Verwaltungsaufgabe von Gemeinden und Landratsämtern.

Die Personalverwaltung umfasst alle Aufgaben des Personalbereichs. Dazu gehören unter anderem:

  • der Vollzug des Beamtenrechts und des Arbeitsrechts
  • das Führen von Personalakten
  • die Bearbeitung der Arbeits-, Urlaubs- und Fehlzeiten der Mitarbeiter
  • die Personaldatenverwaltung und die Stellenbewirtschaftung
  • die Tätigkeiten bei der Einstellung neuer Mitarbeiter und beim Ausscheiden von Mitarbeitern anfallen

Art. 42 ff. Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGO-G2_1_4
Art. 37 ff. Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung – LKrO)
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLKrO-G2_1_4