Bebauungsplan Nr. 51 "Kreuzstraße süd"; Gemarkung Egling
Bekanntmachung Bauleitplanung
Bekanntmachung zur Öffentliche Auslegung mit Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange gemäß Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Der Gemeinderat der Gemeinde Egling hat in seiner Sitzung am 17.09.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 51 „Kreuzstraße süd“, Gemarkung Egling beschlossen. Der Entwurf der Planung in der Fassung vom 21.01.2025 wurde vom Gemeinderat gebilligt und für die Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) bestimmt.
Die Satzung umfasst das Gebiet südlich der Kreuzstraße im Ortsteil Egling.
Ziel der Änderung ist es die Nutzbarkeit der Grundstücke am nordwestlichen Ortsrand sowie deren landschaftsgerechte Ortsrandeingrünung abschließend festzulegen. Zugleich wird das Ortsbild im Planbereich in seiner Eigenart bewahrt, indem die Gemeinde in die Satzung die gemeindliche Ortsgestaltungssatzung nachrichtlich übernimmt.
Die Erstellung erfolgt im Regelverfahren. Die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Erörterung durch die Fachbehörden erfolgt im Zeitraum vom 02.10.-07.11.2024.
In der Sitzung vom 21.01.2025 hat der Gemeinderat den Entwurf zum Bebauungsplanes Nr. 51 „Kreuzstraße süd“, Gemarkung Egling einschließlich Begründung und Umweltbericht gebilligt und für die Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) bestimmt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes, in der Fassung vom 21.01.2025 mit Begründung und Umweltbericht kann bis zum
unter https://www.egling.de/rathaus-service/bauen-wohnen/bauleitplanung/aktuelle-verfahren eingesehen werden. Zusätzlich werden alle relevanten Planungsunterlagen im Rathaus der Gemeinde Egling Rathausstraße 2,82544 Egling, Zimmer 7 zu den allgemeinen Öffnungszeiten ausgelegt. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig ist Gelegenheit zur Äußerung gegeben.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch, vorzugsweise per E-Mail an bauamt@egling.de , übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg (schriftlich oder zur Niederschrift) bei der Gemeinde Egling, Rathausstraße 2, 82544 Egling vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.
Die Unterlagen für die Beteiligung umfassen umfassen:
• Satzungstext mit Planzeichnung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 51 „Kreuzstraße süd“, Gemarkung Egling in der Fassung vom 21.01.2025
• Begründung mit Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 51 „Kreuzstraße süd“, Gemarkung Egling in der Fassung vom 21.01.2025
• Umweltbezogene Informationen, welche im Umweltbericht hinsichtlich der Umweltbelange auf die voraussichtlichen wesentlichen Auswirkungen und Wechselwirkungen thematisiert wurden
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls unter https://www.egling.de/rathaus-service/bauen-wohnen/bauleitplanung/aktuelle-verfahren öffentlich ausliegt.