Bebauungsplan Nr. 9 "OT Egling" - Verfahren zur Aufhebung

Bekanntmachung Bauleitplanung

Bekanntmachung über die frühzeitige Auslegung mit Beteiligung der Öffentlichkeit  gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 

Der Gemeinderat der Gemeinde Egling hat in seiner Sitzung am 23.07.2024 gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Ortsteil Egling“, Gemarkung Egling beschlossen. Das Planverfahren wird im Regelverfahren durchgeführt. 


Die Satzung betrifft den Bereich, am Kirchfeldweg, östliche der Rathausstraße im Ortsteil Egling.

Ziel der Planung ist es, den in seinen Grundzügen umgesetzten Bebauungsplan aufzuheben, um eine bessere und individuellere Ausnutzung der Grundstücksflächen durch eine bedarfs- und bestandsorientierte Nachverdichtung der Bebauung zu ermöglichen.


In der Sitzung vom 21.01.2025 hat der Gemeinderat den Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Ortsteil Egling“ einschließlich Begründung gebilligt und für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 1 BauGB) bestimmt.

Der Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Ortsteil Egling“ einschließlich Begründung in der Fassung vom 18.11.2024 kann bis zum


28.02.2025


unter https://www.egling.de/rathaus-service/bauen-wohnen/bauleitplanung/aktuelle-verfahren eingesehen werden. Zusätzlich werden alle relevanten Planungsunterlagen im Rathaus der Gemeinde Egling Rathausstraße 2,82544 Egling, Zimmer 7 zu den allgemeinen Öffnungszeiten ausgelegt. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig ist Gelegenheit zur Äußerung gegeben.


Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch, vorzugsweise per E-Mail an bauamt@egling.de , übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf an derem Weg (schriftlich oder zur Niederschrift) bei der Gemeinde Egling, Rathausstraße 2, 82544 Egling vorgebracht werden. 


Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.



Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)


Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls unter https://www.egling.de/rathaus-service/bauen-wohnen/bauleitplanung/aktuelle-verfahren öffentlich ausliegt.