Einbeziehungssatzung "Moosham südost", Gemarkung Moosham -
Bekanntmachung Bauleitplanung, Bekanntmachung Satzungsbeschlüsse
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses der Einbeziehungssatzung „Moosham südost“, Gemarkung Moosham der Gemeinde Egling
Der Gemeinderat Egling hat in seiner Sitzung am 21.01.2025 die Einbeziehungssatzung
„Moosham südost“, Gemarkung Moosham in der Fassung vom 14.05.2024 als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Einbeziehungssatzung in Kraft.
Die Satzung mit der Begründung kann unter
https://www.egling.de/rathaus-service/bauen-wohnen/bauleitplanung/Bebauungsplaene-Satzungen
eingesehen werden. Zusätzlich werden alle Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Egling, Rathausstraße 2,82544 Egling, Zimmer 7 zu den allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsicht bereitgehalten und über deren Inhalt Auskunft erteilt.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.