Für den barrierefreien Zugang wurde neben einer Türschwellenrampe auch ein Automatikantrieb installiert.
Bitte benutzen Sie zukünftig ausschließlich die TÜR-AUF-Schalter.
Die rechtliche Grundlage für den Flächennutzungsplan ist § 5 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Demnach ist der Flächennutzungsplan ein „vorbereitender Bauleitplan“ für das gesamte Gebiet der Gemeinde Egling. Er stellt die Nutzungen sämtlicher Grundstücke in den Grundzügen und nach den voraussehbaren Bedürfnissen in der Gemeinde dar. Am 13.12.2022 hat der Gemeinderat beschlossen einen neuen Flächennutzungsplan als Vorgabe für die weitere städtebauliche Entwicklung der Gemeinde aufzustellen.
Unserer Gemeinde liegen derzeit etwa 80 % der neuen Grundsteuerdaten vor. Mit dieser Grundlage kann nun der Gemeinderat in einer seiner nächsten Sitzungen über den neuen Hebesatz ab 2025 entscheiden. Im Anschluss wird mit der Erstellung der neuen Grundsteuerbescheide begonnen